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Drei Wege zum Server
FSRdp läuft auf Ihrem eigenen Server. Damit entscheiden Sie – nicht wir –,
wer ihn erreichen kann. Drei Aufbauten decken praktisch jeden Fall ab,
vom abgeschotteten Firmennetz bis zum offenen Zugang für jeden Kunden.
Der Unterschied zwischen den drei Aufbauten ist nicht die Software, sondern
die Firewall: Welche der drei Ports darf von außen erreicht werden? Alles
andere – Räume, Lizenz, Funktionen – bleibt identisch. Diese Seite zeigt
jeden Fall als Bild und nennt dazu, was Sie an Portfreigaben und
Zertifikaten brauchen.
8888
Hauptkanal – Bild, Chat, Dateien, Fernsteuerung
8889
Audiokanal – Sprache
8890
Browser-Zugang – Teilnehmen ohne Installation
Fall 1
Alles bleibt im Haus
Server, Arbeitsplätze und Browser-Zuschauer sitzen im selben Netz. Nach
außen ist kein einziger Port geöffnet – der Server ist aus dem Internet
schlicht nicht vorhanden. Der typische Aufbau für Schulungen,
Produktionshallen und alles, was das Werksgelände nicht verlassen soll.
Ohne Portfreigabe bleibt jede Sitzung im Haus – auch der Browser-Zugang.
- Offen nach außen
- nichts
- Zertifikat
- internes Zertifikat genügt; für den Browser-Zugang muss ihm Ihre interne Zertifizierungsstelle bekannt sein
- Teilnehmen kann
- wer im Firmennetz ist
- Browser-Adresse
- interne Adresse, z. B.
https://fsrdp.firma.local:8890/
Fall 2
Homeoffice / Außendienst über VPN – auf Wunsch mit Browser-Zugang
Wie Fall 1, nur dass sich Mitarbeiter von unterwegs ins Firmennetz
einwählen. Für FSRdp ändert sich dadurch nichts: Wer im VPN ist, ist
im Netz, und es bleibt bei null geöffneten FSRdp-Ports.
Sollen auch Kunden teilnehmen, denen Sie keinen VPN-Zugang geben wollen,
kommt eine einzige Öffnung dazu: Port 8890. Dann kommt der Kunde im
Browser herein, während die beiden Kanäle für Bildschirm, Fernsteuerung
und Dateien weiterhin nur intern erreichbar sind. In der Praxis der
häufigste Kompromiss.
Der Tunnel endet am VPN-Gateway; von dort ist der Server ein ganz
gewöhnlicher Rechner im selben Netz. Gestrichelt oben: die eine
Öffnung, die Kunden ohne VPN hereinlässt – ohne sie ist es Fall 1
mit Einwahl.
- Offen nach außen
- Ihr VPN; optional zusätzlich 8890 – 8888 und 8889 nie
- Zertifikat
- wie Fall 1; für den geöffneten Browser-Zugang zusätzlich ein öffentlich vertrauenswürdiges Zertifikat (z. B. Let's Encrypt) – ein Browser akzeptiert kein internes
- Teilnehmen kann
- wer im Firmennetz oder im VPN ist; mit geöffnetem 8890 zusätzlich jeder Browser mit der Raumnummer
- Zu beachten
- Im VPN muss der Servername aufgelöst werden, den auch sein Zertifikat trägt – eine reine IP-Adresse genügt nicht
Fall 3
Alle drei Ports offen
Der Aufbau für Fernwartung über Firmengrenzen hinweg: Ihr Techniker
verbindet sich von zu Hause, der Kunde installiert den Client oder
kommt über den Browser – niemand braucht VPN. So betreiben wir derzeit
auch unseren eigenen Server.
Zwei Öffnungen, drei Ports – und weiterhin läuft jede Sitzung
ausschließlich über Ihren eigenen Server.
- Offen nach außen
- 8888, 8889 und 8890
- Zertifikat
- auf den öffentlichen Servernamen ausgestellt und den Clients vertrauenswürdig
- Teilnehmen kann
- jeder, der die Raumnummer kennt – im Client wie im Browser
- Zu beachten
- Raumnamen lassen sich für einen Supporter reservieren und mit einem Raum-Passwort schützen
Ausnahme
Live-Untertitel verlassen Ihr Netz
Bei den drei Aufbauten oben geht es darum, wer von außen herein
darf. Eine einzige Funktion geht den umgekehrten Weg: Schalten Sie die
Live-Untertitel und die Simultanübersetzung ein, schickt Ihr Server das
Raum-Audio an den dafür konfigurierten Transkriptionsdienst – in der
Voreinstellung ein OpenAI-kompatibler Dienst im Internet. Das gilt
unabhängig davon, welche Ports Ihre Firewall hereinlässt, und betrifft
damit auch Fall 1.
Die Funktion ist ab Werk aus und muss dreifach
freigeschaltet werden: in der Lizenz, in der Serverkonfiguration und mit
einem API-Schlüssel. Zusätzlich schaltet der Rauminhaber sie pro Raum ein,
und alle Teilnehmer sehen währenddessen einen unübersehbaren Hinweis.
Ohne diese Schritte verlässt kein Byte Ihr Netz.
- Was hinausgeht
- gesprochenes Raum-Audio, sobald jemand spricht – Stille wird gar nicht erst gesendet
- Was nicht hinausgeht
- Bildschirm, Kamera, Chat und Dateien; der erkannte Text wird nur im Falle einer vom Rauminhaber gestarteten Sitzungsaufzeichnung protokolliert
- Wohin
- an den in
appsettings.json eingetragenen Dienst – auf Wunsch über Ihren Proxy, und die Adresse ist austauschbar
- Ihre Pflicht
- Beim OpenAI-Standard ist das eine Drittlandübermittlung: eigener Punkt in Ihrer Datenschutzerklärung plus Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter
In einem Netz ganz ohne Internetzugang – dem strengsten Fall 1 – lässt
sich die Funktion folglich nicht nutzen. Lassen Sie sie einfach aus:
Jede andere Funktion von FSRdp arbeitet ohne jeden Kontakt nach draußen.
Die drei Fälle nebeneinander
Der Browser-Zugang überträgt nie Maus und Tastatur – auch in Fall 3 nicht.
Fernsteuerung gibt es ausschließlich zwischen installierten Clients, und
auch dort nur, wenn der Rauminhaber sie ausdrücklich erteilt.
Was in jedem der drei Fälle gilt
- Jede Verbindung ist mit TLS verschlüsselt – auch die rein interne.
-
Alles läuft über Ihren Server, nie über einen Dienst von uns. Bild, Ton
und Dateien werden weitergeleitet, nicht gespeichert. Die eine Ausnahme
sind die abschaltbaren Live-Untertitel – siehe oben.
-
Der Browser-Zugang ist ab Werk ausgeschaltet und muss zusätzlich in der
Lizenz freigeschaltet sein. Ob Zuschauer Bild und Ton bekommen,
entscheidet der Rauminhaber pro Raum.
-
Ein Wechsel zwischen den Fällen ist eine Sache der Firewall und einer
Einstellung – nicht der Installation.